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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. GELTUNGSBEREICH 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-Hotelzimmervertrag. 

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG 

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. 

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bis 18.00Uhr am Anreisetag bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die spätere Anreise muss bei der Reservierung angemeldet werden und gilt dann nicht mehr als stornierbar. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 

3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 

6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde. 

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 

 IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW) 

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. 

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpension und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 

V. RÜCKTRITT DES HOTELS 

1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls 

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden; 
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; 
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; 
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt. 

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 

VII. HAFTUNG DES HOTELS 

1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 2000,- im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend. 

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend. 

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Frankenthal/Pfalz 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten– ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. 

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften 

Nutzungsrechte Internet 

II. Allgemeine Nutzungsbedingungen für den Internetzugang 

II. 1 Vertragsgegenstand 

Nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen wird dem Gast während seines Aufenthalts im Hotel im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten des Hotels der Zugang zum Internet ermöglicht. Das Hotel vermittelt den Zugang zum Internet unter Verwendung verschiedener geeigneter Endgeräte. 

II. 2 Geltungsbereich 

Die Nutzungsbedingungen gelten für alle dem Gast zugänglichen Anschlüsse mit Internetzugang, unabhängig davon ob es sich hierbei um ein W-LAN, LAN oder anderes internetfähiges Netzwerk handelt, das durch das Hotel Central GmbH & CoKG betrieben und dessen Gästen zur Verfügung gestellt wird. Im Folgenden wird der Anbieter des internetfähigen Netzwerks „Hotel“ genannt.  Diese Nutzungsbedingungen bilden die Grundlage für die Nutzung durch den Hotelgast, auch dann, wenn der Internetnutzer kein Zimmer im Hotel angemietet hat. Der Internetnutzer wird im Folgenden „Gast“ genannt. 

II. 3 Zustandekommen des Vertrags, Authentifizierung 

Der Vertrag nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen kommt durch Einräumung der Nutzungsmöglichkeit des Internetzugangs zustande, sobald sich der Gast nach Eingabe aller notwendigen Zugangsdaten authentifiziert und über die vom Hotel bereitgestellte Startseite in das Netzwerk einloggt. Für den Login werden vom System Zugangsdaten in Form von Benutzername, Passwort und/oder Kreditkartendaten abgefragt. Der Benutzer ist verpflichtet, die vom Hotel bereitgestellte Kombination von Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten ist das Hotel unverzüglich zu informieren. Das Hotel kann den Vertragsschluss aus wichtigem Grund ganz oder teilweise verweigern. 

II. 4 Leistungsumfang 

Das Hotel erbringt die Leistungen unter Beachtung des Fernmeldegeheimnisses. Von Dritten übertragbarer Inhalt ist nicht Gegenstand der Leistung des Hotels und wird vom Hotel auch nicht überprüft. Dies gilt auch im Hinblick darauf, ob der Inhalt schadensstiftende Software (z.B. Viren) enthält oder gegen Rechte Dritter verstößt. 

II. 5 Technische Ausstattung, Nutzungsvoraussetzungen 

Die technische Ausstattung (Hard- und Software), soweit diese nicht vom Gast mitgebracht wurde und dessen Eigentum ist, oder er zur Nutzung durch Dritte berechtigt wurde, ist Eigentum des Hotels.Die Entwendung oder Beschädigung ist untersagt und wird bei Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt. Sofern der Gast nicht Eigentum des Hotels, insbesondere Surf PCs nutzt, hat er die zur Nutzung des Internetzugangs erforderlichen Hard- und Softwareeinrichtungen selbst bereitzustellen, insbesondere ein LAN- bzw. WLAN-fähiges mobiles Endgerät (z.B. PC, Laptop, PDA, Mobiltelefon usw.). 

II. 6 Verfügbarkeit 

Der Internetzugang wird durch das Hotel im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Die Übertragungsgeschwindigkeit des Netzes ist unter anderem von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhaltsanbieters und der Anzahl der Nutzer im Hotel-Netz abhängig. Eine Mindest-Bandbreite kann daher nicht zugesichert werden. Zeitweilige Störungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt, sowie technischer Änderung an den Hard- und Softwareeinrichtungen des Hotels oder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Internetzugangsdienstes des Hotels erforderlich sind. Das Hotel wird sich bemühen, derartige Beeinträchtigungen gering zu halten und rasch zu beseitigen. Ein Anspruch auf funktionsfähige Netzzugänge sowie Serviceleistungen bei Hard- oder Softwareproblemen besteht nicht. Sollte es hier zu Störungen kommen oder der Gast das Internet nicht nutzen können, so werden dem Gast lediglich die Nutzungsgebühren für den vom Ausfall betroffenen Zeitraum erstattet, sofern durch das Hotel für die Nutzung des Netzwerkes eine Gebühr erhoben wurde. Für Störungen oder Ausfallzeiten, die beim Content-Provider des Gastes oder sonstigen Dritten, die der Gast bei der Internetnutzung einschaltet, auftreten, ist das Hotel nicht verantwortlich. Sofern das Hotel für die Nutzung des Internetzugangs eine Gebühr verlangt, kann der Gast in derartigen Fällen keine Erstattung verlangen. Zur Abwehr akuter Gefahren für das Kommunikationssystem des Hotels kann die gesamte Nutzung, der Zugang zum Internet, die Nutzung bestimmter Angebote im Internet und/oder die Nutzung der Mail-Funktionen ganz oder teilweise untersagt oder technisch unterbunden werden. 

II. 7 Nutzungsbeschränkungen 

Die Nutzung, die zu einer Ansehensschädigung des Hotels führen kann, ist untersagt. Der Gast verpflichtet sich darüber hinaus, den vom Hotel zur Verfügung gestellten Zugang weder zur Verbreitung, noch zum Abruf rechtswidriger oder sittenwidriger Informationen im Internet noch sonst rechtsmissbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Dokumente und Programme, die in Text oder Bild gegen datenschutzrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, die beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, jugendgefährdenden, pornografischen oder sonst rechtswidrigen Inhalt haben auf den Servern des Hotels, insbesondere WWW-Servern, shared anonymous FTP-Servern (File Transfer Protocol) und E-Mail-Server zu speichern oder speichern zu lassen, oder diese Informationen aufzurufen, zu erstellen, weiterzugeben oder auszudrucken oder darauf hinzuweisen. Untersagt ist ferner das Anbieten, Übertragen, Anfordern oder Einschleusen von Viren, trojanischen Pferden, Junk-Mails, Spams, Kettenbriefen sonstigen Massensendungen oder sonst schadhaftem Code, sowie sämtliche Handlungen, die dazu geeignet sind, die physikalische oder logische Struktur des Netzwerkes zu verändern, zu stören oder sonst zu beeinträchtigen. Untersagt ist ferner die Nutzung oder der Betrieb von Filesharing-Diensten. Die Nutzung von kostenpflichtigen Angeboten an den SurfPCs ist untersagt und erfolgt bei schuldhafter Zuwiderhandlung in voller Höhe zu Lasten des Gastes.Das Ausfüllen von Online-Vordrucken bzw. die sonstige Eingabe von persönlichen Daten im Internet-Angebot ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gast verzichtet insoweit in vollem Umfang auf die Geltendmachung von Ansprüchen gleich welcher Art gegen das Hotel. Das Hotel übernimmt keine Gewährleistung für die Sicherheit der Datenübertragung bzw. die Seriosität der aufgerufenen Internet-Angebote. Das Hotel weist darauf hin, dass es aus baulichen, organisatorischen und technischen Gründen nicht möglich ist, die öffentlichen SurfPCs für Dritte nicht einsehbar zu machen. Ein Anspruch auf Sichtschutz besteht nicht. Der Missbrauch von Internetangeboten durch die Eingabe falscher persönlicher Daten bzw. durch die Eingabe von Daten anderer Personen ist unzulässig. Kindern im Alter von 7-12 Jahren ist die Nutzung grundsätzlich nur in Anwesenheit eines Erwachsenen gestattet. Für die Nutzung des Netzwerkes und der öffentlichen SurfPCs des Hotels durch Jugendliche im Alter von 12-16 Jahren bedarf es der Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten. Kindern unter 7 Jahren ist die Nutzung untersagt. 

II. 8 Sicherheit, Verpflichtungen und Obliegenheiten des Gastes 

Der Gast hat seine eigenen Daten regelmäßig zu sichern, um sich vor Datenverlust zu schützen. Die normale Datenübertragung zwischen dem Endgerät des Gastes und dem Zugangs-Gateway erfolgt unverschlüsselt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugt Zugriff auf die übertragenen Daten verschaffen. Für sensible Daten sollte der Gast daher entsprechende Sicherheitssoftware (z.B. VPN) verwenden. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Folgen einer eventuell auftretenden Datenspionage. 

II. 9 Nutzungsentgelte 

Das Hotel ist berechtigt, für die Bereitstellung des Internetzugangs und für die Nutzung der öffentlichen SurfPCs eine Gebühr zu erheben. Es gelten die Preise entsprechend der im Hotel ausliegenden Preislisten. Die Preislisten beinhalten die Tarife einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Erstattung von Entgelten kann der Gast nur unter den Voraussetzungen der Ziffer II. 6 verlangen. Sollte das Hotel dem Gast eine kostenlose Nutzung des Netzwerkes mit Internetzugang und/oder der öffentlichen SurfPCs gewähren, so gilt dies immer nur für den Einzelfall. Für eine weitere Nutzung des Netzwerkes oder der öffentlichen SurfPCs lässt sich daraus kein Recht zur kostenlosen Nutzung herleiten. 

II. 10 Missbrauch 

Jeder Gebrauch der Hard- und Softwareeinrichtungen, der gegen die Regelung in diesen Nutzungsbedingungen oder sonstiges Recht und Gesetz verstößt, jede Manipulation oder Beschädigung der Einrichtungen sowie der Versuch sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird der Gast von der weiteren Nutzung der öffentlichen SurfPCs und des Netzwerkes des Hotels ausgeschlossen. Gegen sie/ihn kann darüber hinaus ein Hausverbot verhängt und Strafanzeige bzw. Strafantrag gestellt werden; außerdem können Schadensersatzansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Versuch, andere im selben Netzwerk befindliche Computer auszuspionieren, ganz gleich ob dieser Versuch erfolgreich war oder nicht. Der Nutzer hat dem Hotel sämtlichen aus der Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbestimmungen entstehenden Schaden zu ersetzen die dem s Hotel durch die schädigenden Handlungen entstehen. Das Hotel ist berechtigt, auf Kosten des Gastes sämtliche zur Beseitigung des Missbrauchs erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere den Zugang zu dem angebotenen Netz mit sofortiger Wirkung zu sperren und/oder die den Verstoß begründenden Inhalte von den Servern und/oder Systemen zu löschen. 

II. 11 Haftungsfreistellung des Hotels gegenüber dem Gast 

Der Gast ist für seine im Internet bereitgehaltenen eigenen oder fremden Inhalte im Verhältnis zum Hotel allein und ausschließlich verantwortlich. Der Gast verpflichtet sich, das Hotel von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen freizustellen. Der Gast verpflichtet sich darüber hinaus, das Hotel von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen,die sich aus der Verletzung der unter diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Nutzungsbeschränkungen und Verpflichtungen des Gastes ergeben. 

II. 12 Salvatorische Klausel 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten ausschließlich die vorstehenden Nutzungsbedingungen. Entgegenstehende AGB finden keine Anwendung. Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung zum Zwecke der Verfolgung von Missbrauchsfällen. Sofern Sie uns nachfolgend Ihre Zustimmung erteilen, erheben, verarbeiten und speichern wir auch die im Folgenden beschriebenen Daten. Sie können die einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Ohne die entsprechende Einwilligung ist die Nutzung des angebotenen Dienstes nicht möglich. 

1. Zweck der Datenerhebung und Speicherung 

Aufgrund zahlreicher Missbrauchsfälle ist die Nutzung des Netzwerkes des Hotels abhängig von der Einwilligung des Gastes zur Speicherung von Daten, die im Falle des Missbrauchs seine Identifikation ermöglichen. 

2. Einwilligung 

Der Gast willigt ein, dass zu dem vorbezeichneten Zweck zu seiner Identifikation die beim Check In hinterlegten persönlichen Angaben gespeichert werden. 

Dies sind im Einzelnen: 

a. gespeicherte Daten von Hotelgästen 

Name, Wohnort, Geburtsdatum, Kreditkartendaten, Zimmernummer und Beginn und Ende des Aufenthaltes 

b. gespeicherte Daten von Nutzern, die nicht Hotelgäste sind 

Sollte der Gast kein Hotelzimmer gebucht haben, so ist das Hotel berechtigt, Einsicht in den Personalausweis oder ein anderes Identifikationsdokument zu verlangen. In diesem Fall willigt der Nutzer ein, dass Name sowie die Art und die Nummer des Ausweispapiers vom Hotel erfasst und zusammen mit der ausgehändigten Anmeldekennung gespeichert werden. 

c. Von allen Nutzern gespeicherte Daten 

Der Nutzer, egal ob Hotelgast oder nicht, willigt ein, dass getrennt von den oben genannten Daten unter der jeweils vergebenen Anmeldekennung zusätzlich auch die Zugriffsdaten (IP-Adressen) auf das Internet gespeichert werden. 

3. Dauer der Speicherung, Löschung 

Die Daten werden bis zur Dauer von 6 Monaten gespeichert. Spätestens nach Ablauf von 6 Monaten werden die Zugriffsdaten auf das Internet und zu diesem Zweck gespeicherte personenbezogene Daten automatisch gelöscht. Eine Verwendung dieser Daten zu anderen als den vorgenannten Zwecken ist – auch im Hinblick auf ihre getrennte Speicherung – ausgeschlossen und unzulässig. 

4. Aufbewahrung der Daten, Herausgabe der Daten an Dritte 

Die Daten werden außer in den nachfolgenden Fällen nicht zusammengeführt oder an Dritte weitergegeben. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, zur Prüfung eines Hausverbotes, Verfolgung von zivilrechtlichen Missbrauchsfällen oder bei Ersuchen der Staatsanwaltschaft oder einer anderen exekutiven Behörde wird das Hotel jedoch die Zugriffe auf das Internet und die personenbezogenen Daten zusammenführen und herausgegeben. Sofern der Ermittlungszweck nicht gefährdet ist, wird der Gast davon in Kenntnis gesetzt. 

Frankenthal, Juli 2015

Adresse

Hotel Central Frankenthal
(in der Fußgängerzone)
Karolinenstraße 6
67227 Frankenthal Pfalz

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Hotel

  • 71 Zimmer inkl. 5 Suiten
  • 5 Tagungsräume (bis 80 Personen)
  • À la carte Restaurant mit Biergarten
  • Pfalz Vinothek

Service

  • Parkhaus mit 70 Parkplätzen
  • Zimmer- und Gepäckservice
  • Highspeed W-Lan (200 MBit)
  • Klimaanlage (nicht in allen Zimmern/Kategorien)